WARUM WIR


Im Vordergrund unserer Leistungen stehen Sie mit ihrer jeweiligen persönlichen Situation. 

Unser Anspruch ist es nicht nur für eine steuerlich richtige Buchung Sorge zu tragen, sondern gemeinsam mit Ihnen Ihre Steuern zu gestalten.

Für Ihre Betreuung verbinden wir unsere Steuerberaterkompetenz mit unserer juristischen Expertise.

Nicht die Größe oder das Volumen Ihres Mandats zählt, sondern ob wir Sie richtig betreuen können und es für beide Seiten passt.
BASISAUFGABEN


Was auch dazu gehört. 

Natürlich sind für die Steuergestaltung und Beratung auch deklaratorische Aufgaben erforderlich.
Im Rahmen des Mandats übernehmen wir:
  • Prüfung und Korrektur sowie die Erstellung von Buchhaltungen
  • Anfertigung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen und Steueranmeldungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • laufende steuerliche Beratung und Vertretung bei den Finanzbehörden
  • Erstellen von Jahresabschlüssen und Zwischenabschlüssen
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Führen von außergerichtlichen Rechsbehelfen mit der Finanzverwaltung
  • Rechtliche Vertretung in Steuerstrafsachen
Buchhaltung ist nicht Steuerberatung


Wir sind überzeugt, dass Buchhaltung in der heutigen Zeit a) automatisierbar und b) nicht die Kernkompetenz einer Steuerberatung ist. Wir verstehen unsere Aufgabe darin Buchhaltungen zu prüfen und alle Möglichkeiten der Steuergestaltung auszuschöpfen. Kurz gesagt, nicht verwalten, sondern gestalten. Hierzu haben wir unsere Prozesse komplett digital ausgerichtet. Dort wo physische Belege unabdingbar sind, setzen wir für Sie auf intelligente Scan-Technologie und für die Buchung auf KI. Je nach Mandat und Geschäftsmodell, ist es unser Anliegen den besten Prozess für beide Seiten zu erreichen. Nicht um Kosten zu sparen, sondern um Zeit für Wesentlicheres zu schaffen: Ihre Steuerminimierung. Egal ob Gastronomie, Handwerk oder eCommerce, wir haben die Kompetenz, zusammen mit Ihnen, die beste Lösung für Ihre Belege und Buchungen aufzusetzen. Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können und wir Sie perfekt beraten können.
Unser Anspruch ist es, alles zu liefern was Ihrem Steuervorteil dient.

RECHTSBERATUNG


Die Ergänzung, die den Unterschied macht. 

Der Schwerpunkt meiner Rechtsberatung ist nicht die Vertretung in Streitigkeits- oder Rechtsverfahren. Mein juristischer Schwerpunkt ist die rechtliche Ausgestaltung von Verträgen, die Begleitung von Nachfolgeregelungen und die rechtliche sowie steuerliche Gestaltung und Regelung von Schenkungen (Erbschaftsangelegenheiten) und Unternehmensgründungen. Natürlich vertrete ich im Einzelfall meine Mandaten vor Gericht, vor allem wenn es um Steuerrechtsangelegenheiten geht. Eine eventuelle Verfahrensvertretung in anderen Fällen entscheide ich gemeinsam mit Ihnen auf der Basis meiner Einschätzung des Falles. Ich möchte, dass Sie immer bestmöglich vertreten sind. Sollte ich Ihren Fall nicht übernehmen, empfehle ich Ihnen den Kollegen der am Besten für Ihr Thema geeignet ist. Alle juristischen Vorschläge und Ausarbeitungen werden von mir grundsätzlich unter Berücksichtigung der steuerlichen Optimierung erstellt.
Mit folgendem Rechtsangelegenheiten sind Sie bei mir richtig:
  • Gesellschaftsrecht und Gründung
  • Unternehmenswandung (Rechtsform-Gestaltung)
  • Erb- und Schenkungsrecht
  • Nachfolgegestaltung
  • Beteiligungsmodelle
  • Steuerrecht
Robin Sly
Robin Sly
13/01/2024
Super!
Caroline Stolz
Caroline Stolz
10/12/2023
Gradlinige Vorschläge, klare Bedingungen und Abläufe, genau, wonach ich suche!
V “C H” H
V “C H” H
04/12/2023
Kompetente Beratung in einem sehr schönen angenehmen Ambiente, so soll es sein, nicht nur bei den Steuern
Constantin Porsack
Constantin Porsack
27/11/2023
Eine sehr strukturierte und digitale Arbeitsweise. Genau so haben wir uns das als E-Commerce Unternehmen vorgestellt und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!
Anne-Kathrin Ackman
Anne-Kathrin Ackman
18/10/2023
Hong Duyen Vu
Hong Duyen Vu
21/09/2023
Frau Billewitz ist eine äußerst kompetente und freundliche Steuerberaterin. Sie ist sehr zuverlässig und erklärt steuerliche Themen stets zugänglich. Vielen Dank
Dilara Bitkin
Dilara Bitkin
08/06/2023
Wir hatten ein äußerst angenehmes und kompetentes Erstgespräch. Anne Billewitz war freundlich, sympathisch und kompetent. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und sind zuversichtlich, dass wir in guten Händen sind.
Oliver Ingeln
Oliver Ingeln
08/06/2023
Unkompliziert, kompetent und verständlich!
oleg kurchenkov
oleg kurchenkov
26/05/2023
wir waren mit der Arbeit sehr zufrieden! sehr hochwertiger Service!👍
Strandküche GmbH
Strandküche GmbH
14/03/2023
Vielen Dank! Super nett und kompetent und exakt das, was ich mir vorgestellt habe! Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.

Für wen wir gerne unsere Leistungen unter Beweis stellen?

Jedes Mandat ist uns willkommen! Wichtig ist uns, dass wir zusammen die Digitalisierung nutzen und damit unnötigem Aufwand reduzieren. Egal welche Branche, ob Handwerk, Gastronomie oder eCommerce etc., wir finden, dass es immer Möglichkeiten gibt effizienter zusammenzuarbeiten und damit Zeit für Wesentlicheres zu schaffen: Ihre Steuergestaltung und das Ausschöpfen aller Möglichkeiten.
Seien wir doch mal ehrlich, eine unstrukturierte Buchhaltung führt dazu, dass wir mehr über Belege sprechen als über Ihre Steuern, oder? Wenn Sie nur Ihre Ordner abgeben wollen oder eine Mappe mit Ihren Belegen einwerfen möchten, wäre dies keine Basis für eine konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit. Wir möchten mehr für Sie. Wir möchten Sie begleiten, zu einer strukturierten, digitalen Buchhaltung. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um mit Ihnen zusammen an Ihrem Erfolg zu arbeiten. Erfolg ist für uns, dass Sie nur die Steuern bezahlen, die erforderlich sind und wir gemeinsam Prozesse aufsetzen, die Ihnen ermöglichen Ihr Unternehmen zukunftsorientiert aufzustellen und zu steuern.
Ihr Erfolg ist unser Erfolg. Das ist unser Anspruch und unser Credo

Genug Gründe für Sie mit uns zusammenzuarbeiten?

Wir freuen uns über Ihre Anfrage und bieten Ihnen ein für Sie unverbindliches kostenloses Orientierungsgespräch. In dem Termin prüfen wir gemeinsam, welche Aufgaben bei Ihnen anstehen und wie wir gemeinsam am Besten an Ihrem Erfolg arbeiten können.


Ihr Orientierungsgespräch

Ich schenke Ihnen 30 Minuten meiner Zeit. Diese kostet Sie nur ein Klick.

Anne Billewitz


Steuern lassen sich steuern, darum heißen die Steuern ja Steuern.

315

Mandate

59

e-Commerce

65

Dienstleistung

28

Handwerk

39

Immobilien

10

Gastronomie

 
11

Freiberufler

50

Grenzgänger

52

Private

Fragen die immer wieder gestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebengewerbe?
Steuerlich gibt es keinen Unterschied zwischen einen Haupt- und einem Nebengewerbe. Bei beiden Gewerbearten entsteht ein Gewinn oder Verlust und wird entsprechend zur Besteuerung herangezogen. Wichtig ist aber, dass sozialversicherungsrechtlich ein Unterschied besteht. Bei der Gründung im Nebengewerbe kann, bei Einhaltung der Einnahmengrenzen, weiterhin die Mitversicherung in Familienversicherung der Krankenversicherung möglich sein. Dies ist zum Beispiel interessant, wenn die Ehefrau ein Gewerbe startet und der Gewerbeertrag unter den Einnahmegrenzen liegt. Dies gilt auch für die eigene Krankenversicherung von angestellten Unverheirateten. Solange das Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit über dem Gewinn aus dem Gewerbe liegt, ist die Krankenversicherung eventuell günstiger.
Gibt es für ein Nebengewerbe einen Steuerfreibetrag?
Es ist nicht richtig, dass ich einen Steuerfreibetrag für das Nebengewerbe erhalte. Dies hören wir immer wieder. Diese fehlerhafte Informationen, kommt wohl daher, dass oft die Umsatzsteuer mit der Einkommenssteuer verwechselt wird. Die Kleinunternehmer-Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Für die Einkommensteuer gilt, bei einem Einzelunternehmen, dass der Gewinn des Gewerbes den Einkünfte aus den anderen Einkunftsarten (Arbeitnehmereinkommen, Vermietung etc.) hinzuzurechnen sind. Nach Abzug der Sonderausgaben und Versorgungsaufwendungen wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt.
Welche Steuern gelten für mich als Selbstständiger?
Als Gewerbetreibender sind die Steuerarten Umsatzsteuer (wenn kein Kleinunternehmer), die Gewerbesteuer und die persönliche Einkommenssteuer relevant. Bei Gesellschaften (GmbH, UG etc) ist noch die Körperschaftssteuer zu beachten.
Welche Unternehmensrechtsform ist die Richtige?
Hierzu gibt es keine pauschal richtige Antwort. Zur Gründung eines Unternehmens gibt es viele Motivatoren und diese sind auch wichtig für die Entscheidung in welcher Rechtsform ist gegründet werden sollte. Diese Entscheidung kann und sollte erst getroffen werden nachdem alle persönlichen und betrieblichen Gegebenheiten gemeinsam betrachtet wurden. Wichtig ist jedoch, dass eine fundierte Beratung vor Gründung erfolgt - am Besten bereits in der Phase der ersten Überlegungen zur Selbstständigkeit. Je mehr Vorlaufzeit besteht, desto besser ist der Gestaltungsspielraum.
Wie behalte ich den Überblick?
Grundsätzlich sollten Rechnungen weder in Word noch in Excel geschrieben werden und die Buchhaltung mit einem Schuhkarton ist sicher keine gute Lösung. Um rechtskonforme Rechnungen zu schreiben und auch über seine Unternehmenszahlen den Überblick zu behalten, gibt es gute praxisbewährte Online-Lösungen. Wir empfehlen hier aufgrund unserer Erfahrungen Lex Office oder Buchhaltungsbutler. Gibt es erweiterte Anforderungen, beispielsweise an die Kalkulation und Dokumentation im Handwerk, finden sich hier zum Beispiel Hero oder Plancraft als mögliche Lösung. Welche Lösung die passende sein kann, kommt auf die Anforderungen an. Gerne finden wir gemeinsam eine passende Lösung.
Kleinunternehmer-Regelung oder doch nicht?
Die Kleinunternehmer-Regelung ist nur möglich, wenn der Jahresumsatz nicht 22.000 Euro übersteigt. Bei einer unterjährigen Gründung ist zu beachten, dass der Umsatz seit Gründung, unter Berücksichtigung einer Vorphase, auf das Jahr hochgerechnet wird. Eine Kleinunternehmer-Regelung macht nur Sinn, wenn für das Gewerbe keine größeren Investitionen getätigt werden und die Kunden überwiegend nicht gewerblich sind. Im Endkundengeschäft kann die Regelung von Vorteil sein, da der MwSt.-Aufschlag entfällt und somit das Angebot günstiger sein kann.
OSS-Verfahren was ist das?
Verkaufe ich insgesamt mehr als 10.000 EURO an Waren oder Dienstleistungen an Endkunden (nicht gewerbliche Abnehmer) im europ. Ausland, bin ich gesetzlich dazu verpflichtet die Mehrwertsteuer des Empfängerlandes (Bestimmungslandprinzip) auszuweisen und auch abzuführen. D.h. ich muss mich in jedem Land umsatzsteuerlich erfassen. Um diese Bürokratie zu umgehen, kann am OSS-Verfahren teil genommen werden. Hier muss ich mich nicht in den einzelnen Länder registrieren, sondern mir wird erlaubt die Umsatzsteuer, die eigentlich an die anderen Länder abzuführen ist, an die zentrale Stelle abzuführen. Wichtig ist, dass die Rechnungen die MwSt. der jeweiligen Bestimmungsländer ausweisen. Dies gilt übrigens auch für Kleinunternehmer.
Bekomme ich als Kleinunternehmern eine Umsatzsteuer ID?
Auch als Kleinunternehmer kann ich die Erteilung einer Umsatzsteuer ID beantragen um bei Einkäufen im Ausland die Umsatzsteuerumkehr (reverse charge) zu nutzen. Hierzu muss ich bei meinem Finanzamt anrufen und darum bitten, mein Umsatzsteuersignal entsprechend zu setzen. Danach kann ich über die Webseite: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Vergabe_USt_IdNr/vergabe_ust_idnr_node.html die UST ID beantragen.
Muss ich als Kleinunternehmern Umsatzsteuer anmelden und zahlen ?
Grundsätzlich musst du als Kleinunternehmer, Unternehmer die im Sinne des § 19 UstG nicht mehr als 22.000 EURO im Jahr umsetzen, keine Umsatzsteuer Voranmeldung abgeben und auch keine Umsatzsteuer zahlen. Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme: Bezieht man Leistungen oder Waren aus dem europäischen Ausland und hat bei der Bestellung seine UST-ID Nummer angegeben, erhält man eine Rechnung mit 0% Mehrwertsteuer und den Verweis auf „Reverse Charge“. Für diese „steuerfrei“ erhaltenden Leistungen /Lieferungen ist man verpflichtet die Umsatzsteuer beim dt. FA anzumelden und nachzuzahlen. Dies kommt oft vor bei Facebook ADS, Etsy Gebühren, Shopify Gebühren u.ä.
Wann welche Steuererklärung und wann muss bezahlt werden?
Die Umsatzsteuer ist jeweils zum 10. des Folgemonats fällig. Bei Quartalszahlern zum 10. des Folgemonats eines Quartals. Hast du eine Fristverlängerung ist ein Monat länger Zeit. Einkommenssteuer/Gewerbesteuer zum 31.07. des Folgejahres. Derzeit gelten aufgrund der Covid-Pandemie noch Verlängerungen der Fristen. Bei einer steuerlichen Beratung ist diese Frist Ende Februar des darauffolgenden Jahres. Wichtig ist, dass mit Abgabe der Umsatzsteuererklärung diese Steuer auch dem Finanzamt geschuldet ist. Dies sollte unbedingt beachtet werden, es wird sonst teuer. Alle anderen Steuererklärungen werden mit deren Festsetzung fällig. Wir empfehlen unterjährig Steuerrücklagen zu bilden und bei der Einkommen- sowie Gewerbesteuer realistische Vorauszahlungen zu leisten.

Wir helfen bei der Digitalisierung deiner Buchhaltung

Im Onboarding zum Mandat, besprechen wir konkret deine Anforderungen an das Rechnungswesen, die Belegverarbeitung und wie wir digital zusammenarbeiten können. Sollte die Wahl auf LexOffice fallen, unterstützen wir mit unserer Expertise die Einrichtung und den Umgang mit dem System. Als LexOffice-Coach mit über 100 Mandanten, die LexOffice nutzen, sind wir die perfekte Begleitung für die professionelle Nutzung von Lexoffice.

Zu Lexoffice: Die Cloudlösung unterstützt Sie perfekt bei Angebotserstellung, Auftragsverwaltung, der Erstellung der Rechnungen und einer GoBD-konformen Buchhaltung. Die intelligente Belegerfassung im Browser oder über die Smartphone-App ermöglich das schnelle Erfassen und Buchen von Belegen und mit der Verbindung zu Bankkonten geht keine Zahlung verloren. LexOffice ist ideal für Dienstleister, Freelancer und Handwerker, die keine komplexe Kalkulation benötigen. Ausgestattet mit vielen Schnittstellen ist Lexoffice eine ideale Verbindung im eCommerce.


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